AGB
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Frank Walz- und Schmiedetechnik GmbH
Stand: 1.05.2024
I. Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachfolgend: „AVLB“) gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen der FRANK Walz- und Schmiedetechnik GmbH, Frankstraße 1, 35116 Hatzfeld (Eder), nachfolgend auch als „FRANK“ oder „Wir/Uns“ bezeichnet.
- Die AVLB gelten insbesondere auch für Verträge, die über unser Onlineangebot mit uns geschlossen werden. Dies gilt unabhängig davon, ob wir die Ware selbst bei Lieferanten einkaufen oder diese selbst herstellen oder bearbeiten bzw. auf die Bedürfnisse des Kunden anpassen.
- Die AVLB richten sich, gleichsam wie unser gesamtes Leistungsangebot, ausschließlich an Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen i.S.v. § 310 BGB (nachfolgend: „Kunde/n“).
- Verbrauchergeschäfte sind ausdrücklich ausgeschlossen.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB/AVLB des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.
- Mit Abschluss des ersten Vertrages, in dem diese AVLB einbezogen werden, erkennt der Kunde deren Geltung zugleich auch für alle zukünftigen Rechtsgeschäfte mit uns an, soweit es sich um Rechtsgeschäfte gleicher oder verwandter Art handelt.
- Bei sich widersprechenden AVLB/AGB versuchen die Parteien im Sinne der salvatorischen Klausel, Ziff. XV., zunächst eine dem Vertragszweck am nächsten kommende Regelung zu finden. Sollte dies nicht gelingen, gilt die Gesetzeslage.
- Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AVLB. Der Inhalt einer derartigen Vereinbarung soll schriftlich niedergelegt werden, wobei Textform i.S.v. §§ 309 Nr.13 b); 126 b) BGB ausreichend ist.
- Mitarbeiter von FRANK sind grundsätzlich nicht berechtigt, vom Inhalt dieser AVLB abweichende Erklärungen abzugeben oder die AVLB abzuändern, es sei denn, es handelt sich um Vertretungsorgane der Gesellschaft oder besondere Bevollmächtigte, die im Handelsregister als Vertretungsberechtigte eingetragen sind. Dem Kunden obliegt die Pflicht, sich bei Vertragsschluss über die Vertretungsberechtigung seines Gegenübers zu vergewissern.
- Abweichende Vereinbarungen zu diesen AVLB, die von einem nicht berechtigten Mitarbeiter getroffen werden, sind schwebend unwirksam und können von der Geschäftsleitung schriftlich bestätigt werden. Erfolgt dies nicht innerhalb von 14 Tagen, gilt die Genehmigung als verweigert. Textform i.S.v. § 309 Nr.13 b) BGB ist ausreichend.
II. Angebot, Vertragsinhalt und Vertragsabschluss
- Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sie stellen lediglich eine Aufforderung an den Kunden dar, selbst ein bindendes Angebot an uns abzugeben. Dies gilt auch und insbesondere für Angebote aus unserem Onlineangebot.
- Die Bestellung der Ware durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Das Verwendungsrisiko für Einsatzarten oder Einsatzorte der Ware und/oder das Risiko, ob sich die Ware für den vom Kunden vorausgesetzten Zweck eignet, trägt der Kunde ausschließlich selbst.
- Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, das Angebot eines Kunden innerhalb von 2 Wochen nach Angebotszugang anzunehmen. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn FRANK die Annahme ausdrücklich erklärt oder die Leistung erbringt bzw. die bestellte Ware an den Kunden ausliefert. Schweigen auf ein Angebot stellt im Übrigen keine Annahme dar.
- Gewichts- und Maßangaben in Angeboten, Prospekten und sonstigen Drucksachen oder im Internet enthaltene Angaben sowie Abbildungen und Zeichnungen der Ware sind nur ungefähr beschreibend und müssen nicht in jedem Punkt zutreffend sein. Abweichungen sind nach DIN bzw. gängiger Praxis zulässig, soweit der Kunde hierdurch keinen unzumutbaren Nachteil erleidet. Angaben im vorstehenden Sinne sind nur verbindlich, wenn sie von FRANK ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
- Änderungen bei der Konstruktion, der Werkstoffwahl, der Spezifikation und der Bauart bleiben uns auch nach Absendung einer Auftragsbestätigung vorbehalten, sofern diese nicht der Spezifikation des Kunden widersprechen und für ihn einen unzumutbaren Nachteil bedeuten.
- Gebrauchte Ware wird in dem Zustand und mit der Beschaffenheit verkauft, den bzw. die sie bei Übergabe an den Kunden aufweist. Zur vertragsgemäßen Beschaffenheit gebrauchter Ware gehören insbesondere die typischen Schäden, die auf den altersbedingten Zustand der Ware sowie ihrem bisherigen Gebrauch und hiermit verbundener Abnutzung beruhen (sog. „Verschleißschäden“). Als gebrauchte Ware im Sinne dieser AVLB gelten auch Austauschteile. Dabei handelt es sich um gebrauchte Ersatzteile, die vom Hersteller oder von FRANK aufbereitet und regeneriert wurden, jedoch eine verminderte Restlebensdauer aufweisen. Neu ist Ware, die außer zu Test- oder Vorführzwecke oder im Zuge der Umsetzung oder des Transports noch nicht in Betrieb genommen wurde. Das Baujahr einer Sache ist für die Qualifikation als neue Sache nicht maßgeblich.
- An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftliche Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet sind. Die Weitergabe an Dritte durch den Kunden bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung
III. Onlineangebot / Onlineshop
- Über unser Onlineangebot https://shop.frank-original.com eröffnen wir die Möglichkeit, über das Internet eine Bestellung an uns zu richten (nachfolgend: „Onlineangebot oder Onlineshop“ genannt).
- Die vorliegenden AVB gelten auch für alle Geschäfte, die über unser Onlineangebot abgewickelt werden, sofern nachfolgend nicht etwas anderes geregelt ist.
- Es wird ausdrücklich klargestellt, dass sich unser Onlineangebot ausschließlich an gewerbliche Kunden i.S.d. AVLB richtet und Verbrauchergeschäfte ausgeschlossen sind.
- Unser Online-Angebot ist nur in deutscher und englischer Sprache abrufbar. Verträge werden daher ausschließlich in deutscher und englischer Sprache abgeschlossen.
- Die Präsentation der Waren im Onlineshop stellt kein bindendes Kaufvertragsangebot im Rechtssinne dar, sondern ist lediglich die unverbindliche Aufforderung an den Kunden, bei FRANK zu bestellen. Erst die Bestellung des Kunden über den elektronischen Bestellprozess des Onlineshops stellt das Kaufvertragsangebot im Rechtssinne dar. Die Annahme des Kaufvertrages erfolgt durch FRANK dadurch, dass die bestellte Ware an den Kunden versendet wird oder dem Kunden eine Kaufvertragsbestätigung oder Versandbestätigung per E-Mail zugestellt wird.
- Die Bestellung erfolgt durch ein Warenkorb-Bestellsystem. Bei dem Warenkorb handelt es sich um einen virtuellen Einkaufswagen, in den der Kunde gezielt die von ihm gewünschten Waren nach Stückzahl und gewünschter Maße oder Größe legen kann. Eine verbindliche Bestellung wird hiermit noch nicht ausgelöst. Der Kunde kann seine Eingaben im Warenkorb jederzeit korrigieren und z.B. Waren aus dem Warenkorb wieder entfernen oder die Stückzahl ändern. Um eine jeweils aktualisierte Ansicht des Warenkorbs nach Änderung seines Inhalts zu erhalten, muss auf die Schaltfläche „Aktualisieren“ geklickt werden.
- Möchte der Kunde seinen Einkauf abschließen, kann er dies aus dem Warenkorb heraus durch Klick auf die Schaltfläche „ZUR KASSE“ tun. Hierbei wird ihm auf einer gesonderten Seite zunächst nochmals der vollständige Inhalt des Warenkorbes unter Angabe der Preise und des Endpreises angezeigt und Angaben zu seiner Person und der Lieferanschrift sowie der Bezahlart gefordert. Erst durch das Aktivieren der Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen“ schließt der Kunde seinen Bestellvorgang ab und gibt ein rechtlich bindendes Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages an FRANK ab. Bis zu diesem Zeitpunkt kann er jederzeit seine Eingaben überprüfen und korrigieren und von der Bestellung absehen.
- Den Eingang der Bestellung und deren Einzelheiten bestätigt FRANK per E-Mail. Diese Bestätigung stellt noch keine Annahme der Bestellung und des hiermit verbundenen Angebotes dar, sondern informiert lediglich darüber, dass die Bestellung bei FRANK eingegangen ist. Die Annahme erfolgt durch gesonderte E-Mail oder Versand der bestellten Ware. Diese E-Mail (Versandbestätigung) enthält weitere Informationen zu dem geschlossenen Kaufvertrag und belegt den Zeitpunkt des verbindlichen Vertragsschlusses.
- FRANK behält sich vor, das Angebot nicht anzunehmen, insbesondere wenn ein Artikel nicht verfügbar ist oder wenn der Kunde Rechnungen aufgrund früherer Lieferungen unberechtigt nicht bezahlt hat. Wenn FRANK eine Bestellung nicht ausführt, wird dies mit gesonderter E-Mail dem Kunden mitgeteilt.
IV. Preise, Liefer- und Zahlungsbedingungen
- Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden unsere Endpreise in EURO auf Basis unserer bei Vertragsschluss geltenden Nettopreise ab Werk ausschließlich Verpackung und Versand zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich festgeschriebenen Höhe berechnet. Verpackungsund Versandkosten werden gesondert berechnet. Lieferungen erfolgen soweit nicht anders vereinbart grundsätzlich unfrei von Porto, Versicherungs-, Verpackungs-, Zoll-, und Transportkosten. Dies gilt auch für vom Kunden gewünschte Nachlieferungen.
- Zur Anwendung kommen die jeweils gültigen Incoterms, deren Version wird in den Kundendokumenten ausgewiesen.
- Spezialverpackungen (z.B. Euro-Paletten) mit beigefügtem Frachtbrief bleiben unser Eigentum und sind zurückzusenden. Erfolgt eine Rücksendung nicht innerhalb von 14 Tagen, so wird das Verpackungsmaterial zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt.
- Angegebene Nettopreise verstehen sich stets zzgl. der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Ändert sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz bis zum Zeitpunkt der Auslieferung, gilt dieser. Bei Lieferungen innerhalb der Europäischen Union (EU) hat der Kunde zum Nachweis seiner Befreiung von der Umsatzsteuer seine Umsatzsteueridentifikationsnummer rechtzeitig vor dem vertraglich vereinbarten Liefertermin mitzuteilen. Zusätzlich ist innerhalb von 30 Tagen nach Auslieferung eine Gelangensbestätigung an FRANK zu übermitteln. Erfolgt dies nicht, sind wir zur Berechnung der jeweils geltenden Umsatzsteuer berechtigt. Bei Lieferungen außerhalb der EU sind wir berechtigt, die gesetzliche Umsatzsteuer nachzuberechnen, wenn der Kunde nicht innerhalb eines Monats nach dem jeweiligen Versand einen Ausfuhrnachweis übermittelt.
- Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist ein Abzug von Skonto unzulässig.
- Sollte zwischen dem Abschluss eines Vertrages und der Auslieferung der bestellten Ware ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten liegen und inzwischen Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen, der Änderung von Material- und Rohstoffpreisen oder sonstiger Marktpreisänderungen durch einbezogene Dritte, eingetreten sein, behalten wir uns vor, die angesetzten Nettopreise entsprechend dem Verhältnis der Preisveränderung zu ändern. Wir werden die Preisänderung dem Kunden mitteilen und auf Verlangen Preisanpassungsfaktoren und deren konkrete Erhöhung nachweisen. Beträgt eine Preiserhöhung 20% oder mehr über dem vereinbarten Preis, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Das Rücktrittsrecht muss unverzüglich ausgeübt werden, es gelten für den Fall des Rücktritts die gesetzlichen Vorschriften
- Mehrkosten, die auf Sonder- oder Änderungswünschen des Kunden beruhen, hat dieser zu tragen.
- Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum.
- Zahlung hat in der Weise zu erfolgen, dass wir am Fälligkeitstag über den Betrag verfügen können. Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als ein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Davon unberührt bleibt unser Recht, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenes Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
- Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Die Rechtsfolgen des Zahlungsverzugs bestimmen sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des BGB, soweit hiervon keine abweichenden Regelungen getroffen werden. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Der Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) bleibt unberührt.
- Soweit infolge nachträglich eingetretener Umstände, aus denen sich eine wesentliche Vermögensverschlechterung ergibt, unser Zahlungsanspruch gefährdet ist, sind wir berechtigt, ihn sofort fällig zu stellen.
- Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird (z. B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahren), so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – ggf. nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Wir sind dann auch berechtigt, alle nicht verjährten Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Kunden fällig zu stellen. Diese Unsicherheitsabrede erstreckt sich auf alle weiteren ausstehenden Lieferungen und Leistungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden. Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigung) können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
- Die gesetzlichen Vorschriften über den Zahlungsverzug bleiben unberührt.
V. Sicherheiten
Wir haben Anspruch auf nach Art und Umfang übliche Sicherheiten für unsere Forderungen, auch soweit sie bedingt oder befristet sind.
VI. Eigentumsvorbehalt
- Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor. Erfolgt die Regulierung der Forderung mittels elektronischen Wechsel-Verfahren, bleibt der Eigentumsvorbehalt, bis zur Einlösung des Wechsels bestehen. Die Zahlung gilt bei Annahme eines elektronischen Wechsels erst mit Einlösung als erfolgt.
- Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren erfolgen.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware aufgrund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts herauszuverlangen. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
- Der Kunde ist befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen, es sei denn, wir widerrufen die Einziehungsermächtigung in den in Klausel II. 7. genannten Fällen.
a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, obwohl wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherung an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Abs. 2 genannten Pflichten des Kunden gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
c) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
d) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
VII. Erfüllungsort
- Die Lieferung erfolgt ab unserem Geschäftssitz in 35116 Hatzfeld (Eder) oder unseren Lägern in 35216 Biedenkopf und 34281 Gudensberg, welche auch jeweils die Erfüllungsorte sind.
- Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.
- Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtung des Kunden ist 35116 Hatzfeld (Eder).
VIII. Lieferfristen, Liefertermine, Teilleistungen
- Soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist, sind die in unseren Angeboten angegebenen Lieferfristen und der hieraus folgende Lieferzeitpunkt grundsätzlich unverbindlich. Der bei Vertragsschluss benannte Lieferzeitpunkt richtet sich nach dem Produktionsplan zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Der tatsächliche Lieferzeitpunkt kann von dem angegeben Lieferzeitpunkt insbesondere dann abweichen, wenn Abstimmungen mit dem Kunden zu technischen Details der Ware erfolgen müssen, etwaige Beistellungen vom Kunden oder Dritten oder sonstige Mitwirkungshandlungen des Kunden erforderlich sind. Liegt die Ware sofort versandfähig auf Lager, wird dies dem Kunden angezeigt. Es gelten dann die angegebenen Lieferzeiten vorbehaltlich nachfolgender Regelungen.
- Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer Auftrags-bestätigung, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrages und der unter Ziff.VIII.1. geregelten Vorbehalte; entsprechendes gilt für Liefertermine.
- Wenn der Kunde vertragliche Pflichten – auch Mitwirkungs- oder Nebenpflichten – wie Eröffnung eines Akkreditivs, Beibringung in- oder ausländischer Bescheinigungen, Leistung einer Vorauszahlung oder ähnliches, nicht rechtzeitig erfüllt, sind wir berechtigt, unsere Lieferfristen und -termine – unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Kunden – entsprechend den Bedürfnissen unseres Produktionsablaufes angemessen hinauszuschieben.
- Sofern wir aus von uns nicht zu vertretenden Gründen an der Bewirkung der geschuldeten Leistung verhindert sind und Lieferfristen oder -termine nicht einhalten können, verschiebt sich deren Fälligkeit bis zum Wegfall des Leistungshindernisses. Wir werden den Kunden über das Leistungshindernis und dessen voraussichtliche Dauer unverzüglich informieren und ihm gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist bzw. den Liefertermin mitteilen. Das Gleiche gilt bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, z.B. Lieferverzögerungen eines Vorlieferanten, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Werkstoff- oder Energiemangel etc.
- Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben. Unsere gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte sowie die gesetzlichen Vorschriften über die Abwicklung des Vertrages bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z. B. Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung) bleiben unberührt. Unberührt bleiben auch die Rücktritts- und Kündigungsrechte des Kunden gem. X. dieser AVLB.
- Der Eintritt unseres Lieferverzuges bestimmt sich im Übrigen nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Kunden erforderlich.
- Wir sind zur vorzeitigen Leistung sowie zu Teilleistungen berechtigt und dürfen solche auch sofort in Rechnung stellen.
IX. Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug
- Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Auslieferung der Ware bzw. Abnahme der Ware ab Lager (Erfüllungsort, siehe VII.).
- Wünscht der Kunde die Lieferung an einen anderen Ort (Versendungskauf), trägt er die hierdurch anfallenden Kosten, also insbesondere Versandkosten, Zölle, Steuern, Gebühren und sonstige öffentliche Abgaben.
- Die Leistungs- und Preisgefahr, also insbesondere die Gefahr des zufälligen Verlusts und der zufälligen Verschlechterung der Waren, geht spätestens mit der Übergabe der Ware auf den Kunden über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Verlusts und der zufälligen Verschlechterung der Waren sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Waren an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Dies gilt auch, soweit Teilleistungen erfolgen oder FRANK den Transport selbst veranlasst oder die Kosten des Transports übernommen hat. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn er Kunde im Verzug der Annahme ist.
- Sofern im Falle des Versendungskaufs nichts anderes vereinbart wird, obliegt es uns, den Transporteur und die Art der Versendung zu bestimmen. Wir haften dabei nicht für die Auswahl und Überwachung des Transporteurs und schulden auch nicht die Wahl der billigsten oder schnellstens Versandart. Eine Transportversicherung wird grundsätzlich nur auf Auftrag und Rechnung des Kunden abgeschlossen. Eine derartige Anweisung ist zum Nachweis schriftlich niederzulegen, wobei Textform reicht.
- Sollte es beim Versendungskauf beim Transport zum Schadensfall kommen, tritt FRANK die Ansprüche gegen den Transporteur, im Versicherungsfall gegen den Versicherer an den Kunden ab. Darüber hinaus gehende Ansprüche gegen FRANK sind ausgeschlossen. Der Kunde bleibt zur Leistung an FRANK verpflichtet.
- Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z. B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berechnen wir eine pauschale Entschädigung in Höhe von 5% des Lieferwertes pro angefangene Woche, beginnend mit der Lieferfrist bzw. – mangels einer Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware. Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.
X. Gewährleistung
- Soweit keine unabdingbaren längeren gesetzlichen Gewährleistungsfristen bestehen, beträgt die Gewährleistungsfrist für Sach- und Rechtsmängel 12 Monate. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe der Waren an den Kunden oder Spediteur.
- Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäße Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im Nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist.
- Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen zu beurteilen, ob ein Sachmangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB). Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z. B. Werbeaussagen) übernehmen wir keine Haftung.
- Für die Beschaffenheit gebrauchter Ware gilt Ziff. II. 6. Verschleißschäden oder Schäden, die auf bisheriger Abnutzung beruhen, begründen keinen Sachmangel.
- Die Mangelansprüche des Kunden setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 BGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist bei uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu stellen. Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht hat der Kunde offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) innerhalb von zwei Wochen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Textform genügt. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.
- Ist die gelieferte Ware mangelhaft, entscheiden wir, ob eine Nachbesserung zur Beseitigung des Mangels oder alternativ eine Ersatzlieferung mangelfreier Ware durchgeführt wird.
- Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
- Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere hat er die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle einer Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Ware nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben.
- Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des Kunden als unberechtigt heraus, können wir den Ersatz der hieraus entstandenen Kosten vom Kunden verlangen.
- In dringenden Fällen, z. B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vor deren Durchführung, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.
- Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
- Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von XI. und sind im Übrigen ausgeschlossen.
XI. Allgemeine Haftungsbegrenzung
- Soweit sich aus diesen AVLB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
- Auf Schadenersatz haften wir – gleich aus welchem Rechts-grund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf), in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Das Gleiche gilt für die Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz oder den einschlägigen Datenschutzgesetzen (BDSG / DSGVO).
- Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten oder diesen kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden (insbesondere gem. §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Insbesondere hat der Kunde kein Recht, sich aus wirtschaftlichen Gründen, die in seinem Risikobereich liegen, vom Vertrag zu lösen. Hierunter fällt insbesondere der Fall, dass sich die Vermögensverhältnisse des Kunden verschlechtern oder sich seine Auftragslage oder die Verwendungs- und Einsatzmöglichkeiten im Hinblick auf die Ware verändern.
- Im Übrigen bleiben die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Rücktritts- und Kündigungsrechte des Kunden unberührt, soweit im Vertrag oder diesen AGB nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist.
- Behindert der Kunde die Vertragsdurchführung oder kann der Vertrag aus vom Kunden zu vertretenden sonstigen Gründen nicht durchgeführt werden, hat FRANK nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften Anspruch auf Schadensersatz.
- Wird die Ware in vom Kunden vorgeschriebener Ausführung hergestellt oder geliefert, so übernimmt der Kunde die Gewähr, dass durch die Ausführung Rechte Dritter, insbesondere Patente, Gebrauchsmuster und sonstige Schutz- und Urheberrechte nicht verletzt werden. Der Kunde ist verpflichtet, uns von Ansprüchen Dritter, die sich aus einer solchen Verletzung ergeben können, zu befreien.
- Werden Waren hergestellt, auf die der Kunde selbst Schutz- oder Urheberrechte oder Lizenzen von Dritten besitzt, so ist der Kunde verpflichtet, uns dies spätestens bei Abschluss des ersten Auftrages mitzuteilen. Geschieht dies nicht, sind Ansprüche uns gegenüber insoweit ausgeschlossen, als sie Lieferungen durch uns an Dritte betreffen, die vor dem Eingang einer entsprechenden Mitteilung bei uns ausgeführt worden sind.
XII. Werkzeuge und Modelle
- Soweit der Kunde solche zur Verfügung stellt, sind diese kostenfrei einzusenden. Sie lagern auf Gefahr des Kunden; uns obliegt nicht die Verpflichtung, sie zu versichern. Wir sind berechtigt, eingesandte Werkzeuge und Modelle zu ändern, soweit dies aus technischen Gründen oder zwecks Verminderung des Risikos notwendig erscheint, unbeschadet der Haftung des Kunden für die richtige Konstruktion und die dem Verwendungszweck sichernde Ausführung. Die Kosten für die Instandhaltung, Änderung und den Ersatz trägt der Kunde. Wir sind berechtigt, nichtbenötigte Werkzeuge jederzeit zurückzusenden. Ist uns deren Rücksendung nicht möglich und kommt der Kunde unserer Aufforderung nicht nach oder sind seit der letzten Verwendung 2 Jahre vergangen, sind wir berechtigt, die Werkzeuge und Modelle zu vernichten. Sämtliche Kosten, welche durch diese Einrichtungen erwachsen, gehen zu seinen Lasten.
- Werkzeuge und Modelle, die für die Ausführung von Aufträgen des Kunden von uns angefertigt oder beschafft werden, bleiben auch bei Berechnung von anteiligen Kosten unser Eigentum. Der Kunde kann uns gegenüber in Bezug auf solche Einrichtungen Ansprüche aus Urheberrecht oder gewerblichen Rechtsschutz nur insoweit geltend machen, als er uns auf das Bestehen solcher Rechte hinweist und sie sich ausdrücklich vorbehält. Sofern der Kunde für von uns anzufertigende oder zu beschaffende Werkzeuge und Modelle Zeichnungen einsendet oder Angaben macht, ist er für die, den Verwendungszweck sichernde Ausführung der von ihm gestellten Unterlagen verantwortlich.
XIII. Ausfuhrnachweis
Holt ein Kunde, der außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ansässig ist (außengebietlicher Abnehmer), oder dessen Beauftragter Ware ab und befördert oder versendet sie in das Außengebiet, so hat der Kunde uns den steuerlich erforderlichen Beleg (Gelangensbestätigung bzw. Ausfuhrnachweis) innerhalb von maximal 30 Tagen nach Rechnungsdatum beizubringen. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, hat der Kunde den für Lieferungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland geltenden Umsatzsteuersatz vom Rechnungsbetrag zu zahlen.
XIV. Gerichtstand, Rechtsstand und Datenschutz
- Für sämtliche Streitigkeiten aus der Lieferbeziehung gilt, soweit kein ausschließlicher Gerichtsstand besteht, der Gerichtsstand Marburg als vereinbart.
- Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle, sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Marburg. Es besteht zudem die Berechtigung, die Klage, in Abhängigkeit von Art und Umfang der Streitigkeit, am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung oder am internationalen Gerichtshof in Brüssel, zu erheben.
- Die für die Abwicklung von Geschäften benötigten Kundendaten können EDV-mäßig gespeichert werden, der Kunde wird hierüber in Kenntnis gesetzt. Es gilt unsere Datenschutzerklärung.
- Für diese AVLB und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und den Käufern gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insb. des UN-Kaufrechts.
XV. Salvatorische Klausel
Sollte eine Regelung in diesen AVLB unwirksam sein, steht die Wirksamkeit der übrigen AVLB sowie das mit dem Kunden bestehende Vertragsverhältnis hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich für den Fall unwirksamer oder lückenhafter AVLB, eine rechtswirksame Regelung zu finden, die dem angestrebten Vertragszweck am nächsten kommt und am ehesten den wirtschaftlichen Interessen der Parteien entspricht. Gelingt dies nicht, gelten im Zweifel die gesetzlichen Vorschriften.